Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Straßenäcker, 2. Änderung" und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Gschwend hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24. Juli 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Straßenäcker, 2. Änderung“ in Gschwend beschlossen. Weiter wurde dem Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Gemeinderatssitzung am 27. Oktober 2025 zugestimmt und die Verwaltung der Gemeinde Gschwend mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 und 4 Baugesetzbuch) beauftragt. Dabei sollen die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig beteiligt sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden. Weiter werden alle Planungsbeteiligten aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. Weiter werden alle Planungsbeteiligten aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 846/1, 846/3, 850/1, 850/2, 850/8, und 850/9 sowie Teilflächen der Flurstücke 860/3 und 860/8 der Flur 0 der Gemarkung Gschwend mit einer Fläche von ca. 2,21 ha. Der detaillierte Umgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus der Planbeilage ersichtlich.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des Feuerwehrmagazins der Gemeinde Gschwend sowie mittelfristig die Bündelung weiterer Rettungsdienste im Gebiet. Dabei steht zunächst der Neubau des Feuerwehrmagazins im Fokus, da das bestehende Gebäude seit langem an seine Kapazitätsgrenzen kommt, nicht erweitert werden kann und für die modernen Erfordernisse der Feuerwehr nicht mehr ausgelegt ist. Die Gemeinde plant daher den Neubau des Magazins im Plangebiet. Um Synergieeffekte zu nutzen ist mittelfristig auch der Umzug der örtlichen Rettungsdienste, namentlich des Deutschen Roten Kreuzes, in diesen Bereich vorgesehen. Darüber hinaus war der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits seit langem als Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets Straßenäcker vorgesehen und ist entsprechend bauleitplanerisch gesichert, wenngleich das Baurecht bisher nicht vollzogen wurde. Ziel ist es nun also das bestehende Bauplanungsrecht im Geltungsbereich an die aktuellen Anforderungen zur Nutzung und Bebauung anzupassen. Gleichzeitig sollen auch die Festsetzungen an eine neue innere Erschließung sowie an aktuelle rechtliche Vorgaben angeglichen werden. Dadurch sollen die geplanten öffentlichen und gewerblichen Nutzungen ermöglicht und eine geordnete städtebauliche Entwicklung für diesen wichtigen Bereich am Ortseingang von Gschwend soll gewährleistet werden.
Maßgebend ist der Lageplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) vom 27.10.2025 im Maßstab 1:500 des Büros LKP+ Ingenieure, Mutlangen. Weiter sind dem Bebauungsplan die Begründung mit Umweltbericht des Büros LKP+ Ingenieure, Mutlangen vom 27.10.2025 als Anlage 1, der Bewertungsplan zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vom 27.10.2025 als Anlage 2 und die Relevanzuntersuchung und faunistische Kartierung vom 04.09.2025 des Büros Subdivo, Esslingen als Anlage 3 beigefügt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Straßenäcker, 2. Änderung“ in Gschwend und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Lageplan, Textteil, Begründung mit Umweltbericht sowie den weiteren Anlagen in der Zeit von 21. November 2025 bis einschließlich 22. Dezember 2025 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können dabei auf den Internetseiten der Gemeinde Gschwend unter Gemeinde Gschwend | Gschwend | eingesehen werden und stehen dort auch zum Download bereit. Darüber hinaus können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Gschwend, Gmünder Straße 2 in 74417 Gschwend während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden.
Während des Beteiligungszeitraumes können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch an stefanie.heinrich@gschwend.de schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Elektronisch oder schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bebauungsplanes enthalten. Die eingereichten Stellungnahmen werden den Gemeinderäten der Gemeinde Gschwend zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Gschwend, den 20.11.2025
gez. Jochen Ziehr
Bürgermeister







