Aktuelles aus dem Rathaus
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In der Lindenstraße beginnt nächste Woche, abhängig von der Wetterlage, die Arbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung und zum Straßenbau. Die ausführende Firma ist die Firma Bortolazzi aus Bopfingen. Bei einem Vororttermin mit den Anliegern wurden bereits die mögliche Trasse für eine neue Trinkwasser-Hausanschlussleitung besprochen. Das Angebot hierzu wird in den nächsten Tagen versandt. Gleichzeitig wird ein Mikro-Leerrohr auf Kosten der Gemeinde bis zur Außenkante der Gebäude verlegt. Bis wann jedoch hier ein Anschluss an ein Glasfasernetz erfolgt, oder ob ein Telekommunikationsanbieter hier ganz neue Anschlüsse verlegt, ist noch nicht bekannt. Die NetzeBW wird die Oberleitungen abbauen und die Stromanschlüsse für die Häuser unterirdisch verlegen.
Ab Montag, 17.02. wird der Straßenbelag gefräst, und der Austausch der Hauptwasserleitung soll bis Mitte / Ende Mai abgeschlossen sein. Neben dem Straßenbelag wird auch die Straßenbeleuchtung erneuert und der Abstand optimiert.
Wenn alles gut verläuft, könnte die Maßnahme noch vor den Sommerferien beendet sein. Die Verantwortlichen bitten bereits jetzt schon um Verständnis und Geduld, da es während der Bauarbeiten zu Behinderungen kommen kann.
Bau- und Liegenschaftsamt
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Landkreis. Ab dem 18.02.2025 ist die Kreisstraße (K 2635) zwischen Sulzbach am Kocher (Gemeinde Sulzbach-Laufen) und Rotenhar (Gemeinde Gschwend) gesperrt.
Die Sperrung wird voraussichtlich im August 2025 aufgehoben.
Auf der Strecke finden zunächst Waldarbeiten statt. Dann beginnt die Sanierung der Kreisstraße. Dabei werden u.a. Unebenheiten behoben und die Straße bekommt einen neuen Fahrbahnbelag.
Die Umleitung erfolgt ab Sulzbach a. K. über Bröckingen, Unterrot und Gschwend nach Rotenhar und umgekehrt. Die Umleitungsstrecke wird ausgeschildert.
Der Landkreis bittet die Verkehrsteilnehmer, die erforderliche Einschränkung einzuplanen und bedankt sich bei allen betroffenen Verkehrsteilnehmern für das Verständnis.
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Wer verzaubert als elfte Schwäbische WaldFee die Freizeitregion Schwäbischer Wald?
Bewerbungsfrist bis 22. März 2025
Die Suche nach der elften Schwäbischen WaldFee ist gestartet. Ab sofort und noch bis zum 22. März können sich interessierte Kandidatinnen bei ihrer jeweiligen Heimatkommune für das Amt bewerben. Am 10. April wird es dann spannend, wenn in zauberhafter Kulisse auf der Burg Waldenstein in Rudersberg gewählt wird. Bei der Wahl können die Bewerberinnen ihr feenhaftes Talent unter Beweis stellen und mit einem Funken Glück zur nächsten Markenbotschafterin des Schwäbischen Waldes gewählt werden.
Seit 2013 wird die Schwäbische WaldFee jährlich neu gewählt und begeistert die Menschen, vor allem die Jüngsten, für die wunderbare Natur und den besonderen Freizeitwert des Schwäbischen Waldes. Wer schon immer seine Liebe zur Heimat teilen wollte, sollte diese Bewerbungschance also nicht verpassen.
„Das Jahr als Schwäbische WaldFee(n) wird uns immer in toller Erinnerung bleiben“, schwärmen die amtierenden Schwäbischen WaldFeen Lea und Mya Schuler. „Wir hatten tolle Begegnungen mit vielen Menschen, die wir von den vielen Freizeitmöglichkeiten in der Region überzeugen konnten.“ Auch die Nachfolgerin sollte mit Ausstrahlung und Selbstbewusstsein ausgestattet und voller Begeisterung für den Schwäbischen Wald sein.
„In diesem Jahr hatten wir eine besondere Situation, denn der Schwäbische Wald wurde von Lea und Mya mit doppelter Begeisterung präsentiert“, so der Vorsitzende des Schwäbischer Wald Tourismus e.V., Landrat Dr. Richard Sigel. „Die Begeisterung, mit der alle unserer Schwäbischen WaldFeen seit über einem Jahrzehnt die Region repräsentieren, ist die beste Werbung für die Ausschreibung zur Wahl der neuen Schwäbischen WaldFee.“
Auf die neue Schwäbische WaldFee warten während ihrer Amtszeit viele spannende Events in den Kommunen, Veranstaltungen wie das KinderNaturErlebnisFest, auf welchen die Natur erlebbar gemacht wird oder auch ein Auftritt vor großem Publikum im Vorprogramm des Andrea Berg „Heimspiels“. Sie wird oft in Presse, Funk, Social Media und teilweise auch im Fernsehen präsent sein und kann sich dabei auf tolle Erlebnisse als VIP des Schwäbischen Waldes freuen. Während dieser Zeit kann sie mit einem Mini Cabrio, dem offiziellen „Feen-Dienstwagen“, gesponsert vom Autohaus Mulfinger und der Kreissparkasse Waiblingen, neue Orte im Schwäbischen Wald entdecken und erhält für ihre Einsätze ein exklusives Feenkleid. Ein Fotoshooting für Autogrammkarten, die Erstattung für ihre Auftritte und bezahlte Friseurbesuche gehören auch dazu.
Wer sich bewerben möchte, sollte einen Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in einer der Mitgliedskommunen des Schwäbischen Waldes haben und volljährig sein. Ausschlaggebend ist ebenso, dass die neue Schwäbische WaldFee mit Freude, Begeisterung und viel Herzblut
für ihre schöne Heimat werben möchte. Sehr gerne dürfen sich auch Bewerberinnen aus den Vorjahren erneut zur Wahl stellen.
Gewählt wird die neue Schwäbische WaldFee durch den Vorsitzenden Landrat Dr. Sigel, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedskommunen und die ehemaligen Schwäbischen WaldFeen am 10. April 2025. Die Einsetzung folgt am 1. Mai 2025 beim KinderNaturErlebnisFest.
Die Kommunen des Schwäbischen Waldes freuen sich auf die Bewerbungen, die direkt an die jeweilige Heimatkommune zu richten sind: Alfdorf, Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Berglen, Gaildorf, Großerlach, Gschwend, Kaisersbach, Mainhardt, Murrhardt, Oberrot, Oppenweiler, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal, Welzheim und Wüstenrot.
Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen gibt es bei der jeweiligen Schwäbischer Wald Kommune im Rathaus oder unter www.schwaebischerwald.com
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Durch den geplanten FTTB-Breitbandausbau im Gemeindegebiet, der durch Bund mit 50% und durch das Land mit weiteren 40% bezuschusst wird, hat die Gemeinde den Ausbau begonnen.
Dies ist nötig, da kein privater Anbieter vorhanden ist, der dies vor Ort tun würde. Somit können die sogenannten „Weißen Flecken“, mit Glasfaser bis ins Haus erschlossen werden.
Die Planungen laufen bereits, der Bau findet parallel statt.
Dies wird durch die ARGE Ausbau NGA-Netz Gschwend, bestehend aus der Firma EnBW ODR und der Firma Visco umgesetzt.
Dieses Großprojekt zugunsten von 78 der 84 Wohnplätze, und somit für über 2.000 Bürgerinnen und Bürger, ist einer der wichtigsten Meilensteine in der Entwicklung der Gemeinde Gschwend.
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Die Netze BW GmbH hat für das o.g. Stromleitungsvorhaben die Durchführung eines Planfeststel-lungsverfahrens nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Lan-desverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, beantragt.
Gegenstand der Planfeststellung ist der erste Bauabschnitt Lindach bis Unterrot im Zuge der Netz-verstärkung Kupferzell bis Lindach. Die beantragte Änderung soll der Verstärkung des bestehenden 110-kV-Netzes in der Region um die Landkreise Schwäbisch Hall und Ostalbkreis sowie der Umge-bung dienen. Die Maßnahme umfasst Änderungen an der 110-kV-Leitung Lindach-Unterrot (Anlage 0416) und der 110-kV-Leitung Schwäbisch Hall-Unterrot (Anlage 0113) jeweils durch die Zubeseilung eines zweiten Stromkreises und Erneuerung der nachrichtentechnischen Verbindung. Die Anlage 0416 endet am Umspannwerk Unterrot. Dort beginnt die Anlage 0113. Für die Zubeseilung an der Anlage 0416 ist an 24 Masten eine Stahlsanierung, also der Tausch einzelner Stahlsegmente am Mast, geplant. Zudem sind an 5 Masten Fundamentsanierungen vorgesehen. Der Schutzstreifen der Anlage 0416 soll teilweise verbreitert werden. Für die Maßnahmen an der Anlage 0113 sind keine Änderungen an den Masten oder deren Fundamente vorgesehen. Der bestehende Schutzstreifen ist ausreichend.
Das Vorhaben umfasst insgesamt eine Länge von etwa 20,5 km und verläuft auf den Gemarkungen der Stadt Schwäbisch Gmünd, Gemeinde Durlangen, Gemeinde Spraitbach, Gemeinde Gschwend, Stadt Gaildorf und der Gemeinde Fichtenberg.
Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören z.B. Rodungszeit- und Bauzeitenbeschränkungen zum Schutz von Brutvögeln, Vergrämung von Zau-neidechsen, Maßnahmen zum Schutz gegen Bodenverdichtungen und Gehöl-zen/Vegetationsbestände, Verwendung von Schraub- oder Spinnankern, ökologische Baubegleitung und die Wiederherstellung bauzeitlich beanspruchter Flächen.
Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, zuständig.
Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) werden in der Zeit
von Dienstag, den 11.02.2025 bis Montag, 10.03.2025
je einschließlich
auf der Internetseite der Gemeinde Gschwend unter https://www.gschwend.de/de/aktuelles-termine/ und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungs-verfahren zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.
Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Veröffentlichung, also bis einschließlich
24.03.2025
bei der Gemeinde Gschwend oder beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21 in 70565 Stuttgart (Vaihingen) bzw. Postfach 80 07 09, 70507 Stuttgart schriftlich Einwendungen gegen den Plan erheben. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG.
Die Schriftform kann gemäß § 3a Abs. 2 S. 1 LVwVfG durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu ver-sehen und an das E-Mailpostfach referat24@rps.bwl.de oder mit einer De-Mail-Nachricht entspre-chend § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz an das E-Mailpostfach poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de zu versen-den. Auch eine Übermittlung per Telefax an 0711 904-11190 hält die Schriftform ein. Andere For-men der elektronischen Kommunikation, zum Beispiel per einfacher E-Mail, sind nicht zugelassen.
Auf Verlangen kann während der Dauer der Auslegung, also während des o.g. Veröffentlichungszeit-raum der Planunterlagen, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den Planunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Das Verlangen ist unter Angabe von Kontaktdaten und des o.g. Aktenzei-chens schriftlich, per E-Mail, Fax (Kontaktdaten siehe oben) oder telefonisch unter 0711 904-0 an das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, zu richten.
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf be-sonderen privatrechtlichen Titeln beruhen - § 73 Abs. 4 Satz 3 LVwVfG. Dies gilt auch für Stel-lungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG. Dieser Einwendungs-ausschluss gilt nur für dieses Planfeststellungsverfahren.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Einwendungsschreiben müssen die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Un-terschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
- Einwendungen in Schriftform und per Fax müssen eigenhändig unterschrieben sein.
- Eine Eingangsbestätigung zu den Einwendungen erfolgt nicht.
- Eine über die Äußerungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Unterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart verlängert die Frist nicht.
- Die Einwendungen und Stellungnahmen werden dem Vorhabenträger und den von ihm Beauf-tragten zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Datenschutzrechtliche Best-immungen werden dabei beachtet. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und An-schrift unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
- Falls ein Erörterungstermin durchgeführt wird, werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden erörtert. Dieser Termin wird vorher ortsüblich bekanntgemacht. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichför-migen Einwendungen deren Vertretung, und die Vereinigungen, die fristgerecht Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese individuellen Benachrichtigungen durch öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
- Bei Ausbleiben von Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne sie verhandelt werden.
- Kosten, die z.B. durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung eventuell entstehen, können nicht er-stattet werden.
- Über die Entschädigung für durch das Vorhaben in Anspruch genommene Flächen wird in der Planfeststellung nur dem Grunde nach entschieden. Die Entschädigung selbst (z.B. Kaufpreis) wird gegebenenfalls in einem gesonderten Entschädigungsverfahren festgesetzt.
- Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststel-lungsbehörde entschieden. Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Regierungs-präsidiums Stuttgart. Zusätzlich wird der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben vo-raussichtlich auswirken wird.
- Vom Beginn der Veröffentlichung im Internet oder von dem Zeitpunkt an, zu dem den Betroffe-nen Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht dem Träger des Vorhabens nach § 44a Abs. 3 EnWG ab die-sem Zeitpunkt ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu.
- Auf die Datenschutzerklärung, die auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abrufbar ist, wird verwiesen.
Dieser Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfest-stellungsverfahren abrufbar.
Regierungspräsidium Stuttgart
gez. Beck