Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellungsbeschluss über den Rahmenbetriebsplan zur Erweiterung der Quarzsandgrube "Birkhof" um den Abbauabschnitt „Birkhof III“ in der Gemeinde Gschwend im Ostalbkreis, Vorhabenträgerin Quarzsandwerk Lang GmbH & Co. KG
Das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, hat auf Antrag der Quarzsandwerk Lang GmbH & Co. KG, Schlechtbacher Straße 28, 74417 Gschwend, vom 23.08.2021 mit bergrechtlichem Planfeststellungsbeschluss vom 17.11.2025 nach § 48 Abs. 2, § 52 Abs. 2a Satz 1, § 55 Abs. 1, § 57a und § 57c Bundesberggesetz den Rahmenbetriebsplan zur Erweiterung der Quarzsandgrube "Birkhof" um den Abbauabschnitt „Birkhof III“ in der Gemeinde Gschwend im Ostalbkreis zugelassen.
A. Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses lautet wie folgt:
I. Feststellung des Plans
- Der Rahmenbetriebsplan zur Erweiterung der Abbaustätte „Quarzsandgrube Birkhof“ um den Abbauabschnitt „Birkhof III“ in der Gemeinde Gschwend, Ostalbkreis, wird festgestellt.
- Der Planfeststellungsbeschluss ist bis 31.12.2050 befristet.
- Der räumliche Geltungsbereich des Planfeststellungsbeschlusses über die Erweiterung der Abbauflächen erstreckt sich auf die Flurstücke Nrn. 255, 266/1, 266/2, 266/3, 266/4, 268, 268/1, 268/2, 268/4, 268/5, 268/6, 268/7, 269, 269/1, 269/3, 269/4, 269/5, 269/6, 284/6, 338, 339, 341 und 344 der Gemarkung Gschwend.
- Der für den Abbauabschnitt „Birkhof III“ festgestellte Rahmenbetriebsplan umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
4.1. Erweiterung der Quarzsandgrube um ca. 10,8 ha (Fläche Ost: ca. 7,1 ha, Fläche Süd: ca. 3,7 ha); abzüglich von ca. 1,3 ha Abstandsflächen beträgt die Abbaufläche ca. 9,5 ha.
4.2. Beräumung der Abbauflächen: Rodung von Waldflächen und Obstbäumen, Abtrag und Zwischenlagerung von Bodenmaterial getrennt nach Ober- und Unterboden, abschnitts-weise Entfernung von land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen.
4.3. Rohstoffgewinnung: Abbau von Quarzsand auf ca. 9,5 ha Fläche bis zur Oberkante der Tonsteinbank, welche oberhalb des Unteren Stubensandsteins ansteht. Dies entspricht einer mittleren Teufe von 457 m NHN. Der gewinnbare Lagerstätteninhalt beträgt ca. 2.000.000 m³ mit einem verwertbaren Anteil von ca. 1.400.000 m³ bei ca. 600.000 m³ Abraum- und Bergematerial.
4.4. Wiedernutzbarmachung: Verfüllung der Abbaufläche entsprechend der ursprünglichen Geländeform und Geländehöhen mit Eigenmaterial (Abraum- und Bergematerial) und mit Fremdmaterial in Form von Bodenmaterial der Klassen BM-0 / BM-0* gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung i. V. m. Anlage 1 Tabelle 3 der Ersatzbau-stoffverordnung sowie Rekultivierung der verfüllten Abbaufläche zur Wiedernutzbar-machung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen einschließlich Wiederherstellung abgebauter Wirtschaftswege.
5. Der Planfeststellungsbeschluss schließt folgende Entscheidungen mit ein:
5.1. Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 3 der Verordnung über den Naturpark „Schwäbisch-Fränkischer Wald" vom 21.06.1993 zur Durchführung von Abgrabungen im Zuge des Quarzsandabbaus im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ostalbkreis.
5.2. Befristete Waldumwandlungsgenehmigung der höheren Forstbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg gemäß § 11 Landeswaldgesetz von 5,4 ha auf den Flurstücken Nrn. 268, 268/1, 268/2, 268/5, 269/3, 269/4, 269/6, 284/6, 338 der Gemarkung Gschwend.
II. Entscheidung über Einwendungen
Die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen werden hiermit zurückgewiesen, soweit die-se nicht durch die Aufnahme der Nebenbestimmungen unter A. Ziffer V. berücksichtigt werden konnten.
III. Gebührenentscheidung
Die Quarzsandwerk Lang GmbH & Co. KG trägt die Kosten des Verfahrens.
IV. Planfestgestellte Unterlagen
Festgestellt werden die unter A. Ziffer IV. aufgeführten Planunterlagen, die Inhalt und Umfang des Plans nach Maßgabe der Nebenbestimmungen unter A. Ziffer V. bestimmen.
V. Nebenbestimmungen
Der Planfeststellungsbeschluss enthält unter A. Ziffer V. Nebenbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf den Immissions-, Boden-, Gewässer-, Landschafts-, Natur- und Artenschutz.
B. Rechtsbehelfsbelehrung zum Planfeststellungsbeschluss:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Schubertstraße 11, 68165 Mannheim erhoben werden.
C. Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Planunterlagen
Der Planfeststellungsbeschluss und eine Fertigung des festgestellten Plans liegen in der Zeit von Montag, den 01.12.2025 bis einschließlich Montag, den 15.12.2025, bei der Gemeindeverwaltung Gschwend, Gmünder Straße 2, 74417 Gschwend während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Die ausgelegten Unterlagen können mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden. Ebenso sind die Unterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/bekanntmachungen/ unter „Bergrechtliche Verfahren“ sowie auf der Internetseite des UVP-Verbundes des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/bw zur Einsichtnahme eingestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
Freiburg im Breisgau, den 27.11.2025
Regierungspräsidium Freiburg







