Aktuelles aus dem Rathaus
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Es ist damit zu rechnen, dass die Bundestagswahl vorgezogen wird und am Sonntag, 23. Februar 2025 stattfinden wird. Auch wenn dieser Termin noch nicht offiziell festgelegt wurde, haben die Organisation und Vorbereitung der Wahl bereits begonnen.
Zur Durchführung der Wahl werden für die Wahllokale sowie die Auszählung der Briefwahlstimmen ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Auch Ersatzkräfte, die kurzfristig einspringen könnten, sind erforderlich.
Wir sind daher dringend auf die ehrenamtliche Mithilfe von Gschwender Bürgerinnen und Bürger am Wahltag angewiesen.
Als Wahlhelferin und Wahlhelfer tätig werden kann, wer in Gschwend für die Wahl auch wahlberechtigt ist, das heißt
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr beendet hat (d.h. spätestens am 23. Februar 2007 geboren – wenn die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stattfinden sollte) und
- am Wahltag seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gschwend hat und
- am Wahltag mindestens seit drei Monaten den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
Der Einsatz in den Wahllokalen findet in zwei Schichten statt. Die erste Schicht geht von 7.30 Uhr bis 13 Uhr, die zweite Schicht von 12.30 Uhr bis 18 Uhr. Die Auszählung findet ab 18 Uhr durch jeweils alle Wahlhelfer von Schicht 1 und 2 gemeinsam im Wahllokal statt.
Die Vorbereitung der Auszählung der Briefwähler beginnt voraussichtlich ab 15 Uhr. Die Auszählung der Briefwahlstimmen beginnt um 18 Uhr.
Besondere Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen zur Wahl sind nicht erforderlich. Im Vorfeld findet eine Schulung aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer statt, in der die nötigen Kenntnisse und Abläufe vermittelt werden.
Die Mithilfe als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bietet eine gute Möglichkeit, einen Einblick in die Abläufe einer Wahl zu bekommen und sich für die Gesellschaft zu engagieren. Gerne erhalten Sie von uns eine Bestätigung über die ehrenamtliche Mithilfe. Die Entschädigung erfolgt nach der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlichen Tätigkeiten der Gemeinde Gschwend.
Wir freuen uns, wenn Sie uns als Wahlhelferin oder Wahlhelfer unterstützen.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Gschwend, Michael Bodner, wenden.
Sollten Sie sich bereiterklären, am Wahltag mitzuhelfen, bitten wir Sie, sich bis 30. Dezember 2024 formlos per E-Mail oder per Telefon an Frau Herrn Bodner unter Angabe des Namens, der Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse und möglichen Schicht, zurückmelden. Über den weiteren Ablauf werden Sie dann von uns schriftlich informiert.
Kontakt:
Gemeindeverwaltung Gschwend, Herr Bodner
Telefon: 07972/681-32
Fax: 07972/681-85
E-Mail: michael.bodner@gschwend.de
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in diesem Jahr dürfen Sie sich auf verschiedene kulinarische Leckerbissen und gute Getränke am Gschwender Badsee freuen!
Es startet nämlich die erste Winter-Gastronomie am Gschwender
Badsee.
Wann?
• Im Zeitraum vom 8. Dezember 2024 bis einschließlich 5. Januar
2025
•Geöffnet: Jeden Sonntag in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr
Wo?
•Neben dem Badsee-Kiosk (Toilette vorhanden)
Infolge unserer öffentlichen Ausschreibung im Amtsblatt, hat Familie Niebling aus Gschwend als einziger Bieter ihr Interesse bekundet
und somit den Zuschlag erhalten. Bereits jetzt vielen Dank an Familie
Niebling für die Bewirtung – wir freuen uns!
Liebe Gäste, verbinden Sie also gerne Ihren Besuch am Gschwender Krippenweg, nach der Erkundung des Märchenwaldes, dem
Aufenthalt am Mehrgenerationenpark oder einfach ihren Aufenthalt an der frischen Luft, mit einem Abstecher an unserer Winter
Gastronomie!
Gemeindeverwaltung Gschwend
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Ab sofort dürfen sich die Besucherinnen und Besucher des Krippenweges (und unseren weiteren Attraktionen) über eine mobile Toilette am Badsee freuen.
Die Gemeinde Gschwend ermöglicht dies zusammen mit der evangelischen Kirchengemeinde Gschwend worüber wir uns sehr freuen.
Sie finden die mobile Toilette unmittelbar hinter der Wachstation am Badsee (Beschilderung vorhanden).
Gemeindeverwaltung Gschwend
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Seit 2022 fördert die Gemeinde Gschwend die Anpflanzung von Obstbäumen auf dem Gemeindegebiet. Insgesamt wurden bislang 38 Anträge gestellt, wodurch 76 Bäume mit Hilfe der Förderung gepflanzt wurden. Auch für das Jahr 2024 sind noch Mittel für die Förderung von Obstbaum-Anpflanzungen auf Streuobstwiesen verfügbar. Interessierte können einen Antrag auf Zuschuss gemäß den unten dargestellten Förderrichtlinien beim Rathaus Gschwend stellen:
1. Art der Förderung
Gefördert werden Anpflanzungen von hochstämmigen Obstbäumen auf Grundstücken im Außenbereich.
2. Zuschussbetrag
Die Förderung beträgt einmalig 20,00 € je Baum.
Pro Jahr werden maximal 2 Bäume je Antragsteller gefördert.
Nicht abgerufene Fördermittel werden ins Folgejahr übertragen.
3. Berechtigter Personenkreis
Private Grundstückseigentümer und landwirtschaftliche Betriebe (Bewirtschafter
müssen eine schriftliche Einwilligungserklärung des Grundstückseigentümers vorlegen).
4. Förderungsvoraussetzungen
a) Gefördert wird nur im Außenbereich.
b) Die Förderung wird im Rahmen der haushaltsplanmäßig zur Verfügung stehenden Mittel gewährt (je 1.000 € für die Jahre 2022 bis 2026). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
c) Die Bäume müssen in Baumschulen, erworben werden.
d) Es darf sich nicht um eine Ausgleichsmaßnahme handeln.
5. Auszahlung
Für den Erhalt des Zuschusses sind der Gemeindeverwaltung Gschwend der Kaufbeleg der Baumschule, die Flurstücks-Nummer sowie Adresse des Grundstückseigentümers vorzulegen.
Ansprechpartner:
Frau Bozena Hofer
Tel: 07972 681 23
E-Mail: bozena.hofer@gschwend.de -
Seit Anfang August bietet die Landkreisverwaltung als neuen Online-Service das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg, kurz ViBa BW, an. Damit können Bauwillige ihre Bauanträge bequem und sicher online stellen.