Gemeinde Gschwend

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Aktuelles aus dem Rathaus

  • Ausschreibung Jahresprogramm 2025


    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungspro-gramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 31. Mai 2024 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
    Das ELR
    Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahrespro-gramms 2025 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förder-schwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskon-struktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
    Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
    Wo liegen die Förderschwerpunkte?
    Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des tägli-chen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
    Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Ent-flechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Um-bauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2025 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
    Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausub-stanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
    CO2-Speicherzuschlag
    Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
    Antragsverfahren
    Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Gemeinde gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
    Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 01.09.2024 bei der Gemeinde vorliegen.
    Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Celina Maile, Tel. 07972/681-22, E-Mail: celina.maile@gschwend.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
    Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
    Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR.
    Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/


    Gemeinde Gschwend, den 22.07.2024


     

  • Hier: Asphaltier Arbeiten
    Die Arbeiten an dem Trinkwasserleitungstausch zwischen Wasserhof und Felgenhof gehen dem Ende entgegen. In der Woche KW 30 (vom 23.7.2024 bis 26.7.2024) wird die Gemeindeverbindungsstraße neu asphaltiert. In diesem Zeitraum ist für die Anlieger mit Behinderung zu rechnen. Die Straße wird dann soweit hergerichtet, so dass über die Bauferienzeit die Straße genutzt werden kann.
    Bau- und Liegenschaftsamt


     

  • Landratsamt Ostalbkreis


    PRESSEMITTEILUNG


    vom 27. Juni 2024


    Wer von Starkregen und Hochwasser am 2. und 3. Juni betroffen war, kann online über die Internetseite des Landratsamts Ostalbkreis finanzielle Unterstützung beantragen. Dafür stehen dank der gemeinsamen Spendenaktion von Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis und der Kreise Göppingen und Ludwigsburg mittlerweile knapp 200.000 Euro an Spendengeldern für den Kreis zur Verfügung. Landrat Dr. Joachim Bläse dankt allen Spenderinnen und Spendern für ihre Unterstützung. Die Spendengelder kommen unbürokratisch Hochwassergeschädigten zu Gute.
     
    Betroffene Privatpersonen und Vereine können sich über ein digitales Antragsformular auf der Internetseite des Landratsamts Ostalbkreis melden, wenn sie Spenden benötigen. Pro Haushalt kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Soforthilfe wird maximal einmal pro Haushalt ausbezahlt. Firmen können aktuell keinen Antrag auf diese Spendengelder stellen.
     
    Info
    Das digitale Antragsformular gibt es unter https://t1p.de/s9h2d
     

  • Hier finden Sie im Anhang eine Übersicht der Zuständigkeiten der Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Gschwend.


    Gerne können Sie uns auch eine E-Mail-Nachricht über die zentrale E-Mail-Adresse info@gschwend.de zukommen lassen.


    Zu den Öffnungszeiten können Sie uns über die zentrale Telefonnummer 07972-681-0 oder über die Durchwahlen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erreichen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Gemeindeverwaltung Gschwend 

  • Acht vielseitige Wandertouren rund um die Gemeinde Gschwend

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