Gemeinde Gschwend

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So unterstützen Sie unsere Bürgerstiftung

Sie können die Bürgerstiftung

  •     mit einer Zuwendung per Überweisung,
  •     mit einer regelmäßigen Zuwendungen per Dauerauftrag,
  •     mit einer Zuwendung zur Erhöhung des Stiftungsvermögens per Überweisung oder im Rahmen einer Beratung oder
  •     mit einer eigenen Namensstiftung in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ostalb unterstützen.

Die Bankverbindung der Stiftergemeinschaft lautet:
IBAN: DE52 6145 0050 1000 7035 26               BIC: OASPDE6AXXX

Möchten Sie sich als Stifterin oder Stifter für die Stiftung engagieren oder eine Stiftung in Ihrem Namen einrichten, steht Ihnen die Gemeinde Gschwend und die Stiftungsbeauftragten der Kreissparkasse Ostalb für Fragen gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten: Bürgermeister Christoph Hald (Vorsitzender), 07972 681-30

Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung bzw. dem Vorstand / der Geschäftsleitung des Gründungsstifters übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Zuwendung zur Zweckverwirklichung (Spende)

Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig.

Zuwendung zu Lebzeiten zur Erhöhung des Stiftungsvermögens

Ohne eine anderweitige Festlegung Ihrerseits, erhöht Ihre Zuwendung ab 500 Euro zu 80 Prozent das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage des Grundstockvermögens werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug für Spenden steht Ihnen auch bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen offen. Zusätzlich können Sie als Stifterin oder Stifter weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen geltend machen. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu zehn Jahren verteilt werden. Kapitalgesellschaften können den erhöhten Abzugsbetrag nicht in Anspruch nehmen.

Letztwillige Verfügung

Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung Gschwend in der „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ostalb“ in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Vertrag zugunsten Dritter oder Bezugsberechtigung

Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zugunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Hierfür wenden Sie sich bitte an den/die Stiftungsberater/in der Kreissparkasse. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Zuwendung durch Erben

Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmen Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

Zuwendungsbestätigung

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 200 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 200 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 Prozent das Stiftungsvermögen und werden zu 20 Prozent für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung.