Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg

Pressemitteilungen Gschwend

Neue Ausführungshinweise veröffentlicht.

Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg: Neue Ausführungshinweise veröffentlicht

Das Land Baden-Württemberg hat das Landesnichtraucherschutzgesetz neu gefasst. Um die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in der Praxis zu erleichtern, wurden nun gemeinsame Ausführungshinweise der zuständigen Ministerien veröffentlicht.

Für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie für Betreiberinnen und Betreiber betroffener Einrichtungen ist es wichtig, sich über die geltenden Regelungen zum Nichtraucherschutz zu informieren und diese zu beachten.

Die Gemeinde Gschwend weist darauf hin, dass die aktuellen Informationen zum Landesnichtraucherschutzgesetz auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg abrufbar sind.

Seit dem 1. Juni 2026 gelten in Baden-Württemberg neue Regelungen zum Nichtraucherschutz. 


Die wichtigsten Punkte für den Alltag sind: 

1. Rauchverbot in öffentlichen Innenräumen
In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt grundsätzlich Rauchverbot. Dazu zählen beispielsweise öffentliche Einrichtungen und viele weitere Einrichtungen des öffentlichen Lebens.

2. Nichtrauchen auf öffentlichen Kinderspielplätzen
Auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist das Rauchen verboten – zum Schutz von Kindern vor Passivrauch.

3. Rauchverbot an Bus- und Straßenbahnhaltestellen
An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs darf nicht geraucht werden.

4. Rauchverbot an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder 
Das Rauchverbot gilt auch auf dem gesamten Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen. Zudem gilt es im Bereich von Kindertageseinrichtungen und auf deren zugehörigen Grundstücken sowie innerhalb von Jugendhäusern.

5. Auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer sind betroffen
Die Regelungen gelten nicht nur für herkömmliche Zigaretten, sondern auch für E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Produkte.

6. Besondere Regeln in Freibädern, Zoos und Freizeitparks
Auch in diesen Bereichen gilt grundsätzlich Rauchverbot. Es können jedoch ausdrücklich ausgewiesene, abgegrenzte Raucherbereiche eingerichtet werden.


Weitere Informationen finden Sie unter:

Nichtraucherschutz


Die Gemeinde Gschwend bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner um Beachtung der geltenden Regelungen.


Ihre 

Gemeindeverwaltung Gschwend