Gemeinde Gschwend

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Die eigenen Interessen wahren!

Wer handelt für mich, wenn ich nicht mehr kann? Das war die zentrale Frage beim Vortrag von Susanne Wanner am 17. Februar 2016 im Foyer der Mehrzweckhalle in Gschwend. Rund um Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung berichtete die Dozentin von der Betreuungsbehörde Ostalbkreis den 40 interessierten Besuchern.
Um eine Vollmacht an eine Person des Vertrauens erteilen zu können, muss man gesund und selbstbestimmt sein. Die Vollmacht kann schriftlich, öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet sein. Ist eine Person nicht mehr selbstbestimmt, wird eine rechtliche Betreuung auf richterliche Anordnung an einen Angehörigen oder einen Berufsbetreuer erteilt. Sollten Sie keine Vertrauensperson haben, können Sie eine Betreuungsverfügung erstellen. Diese legt fest, wer im Falle der rechtlichen Betreuungsbedürftigkeit, die Betreuung übernehmen soll.
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit und legt fest wie man behandelt werden möchte. Die Verfügung dient als Hilfe zum Handeln für Ihre Bevollmächtigten und die Ärzteschaft. Auch für Sie selbst hat die Verfügung eine Bedeutung, da durch sie Ihre Behandlungswünsche beachtet werden müssen. Eine Beratung ist wichtig, da es ein hochsensibles Thema ist und die Entscheidung Zeit benötigt. Auch eine Recherche und ein Gespräch mit Ihrem Hausarzt sind empfehlenswert. Es gibt Vorlagen, die von verschiedenen Stellen bereitgestellt werden, aber nur als Vorschlag dienen und individuell angepasst werden sollten. Ansprechpartner im Ostalbkreis sind die Betreuungsbehörde und der Betreuungsverein.
Es ist uns vom DRK Ortsverein Gschwend ein großes Anliegen, dass sich jeder persönlich mit dem Thema beschäftigt, und in den kommenden Wochen mit der Recherche beginnt. Sie sollten für sich eine Vollmacht oder Betreuungsverfügung, sowie eine Patientenverfügung erstellen um Ihre eigenen Interessen zu wahren und um jemanden zu haben, der für Sie handelt, wenn Sie einmal nicht mehr können.